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Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen der Gastronomie und des Schaustellergewerbes

Gewerbliche Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen der Gastronomie und des Schaustellergewerbes (Food Trucks, Food Trailer, Imbisswagen, Marktstände, Feldküchen, Hähnchengrillwagen, Schaustellerwagen, etc.) müssen alle zwei Jahre von einer "Zur Prüfung befähigten Person" geprüft und abgenommen werden - so schreiben es die staatlichen Regelwerke (Betriebssicherheitsverordnung, TRBS/Technische Regeln für Betriebssicherheit) sowie die Regeln der Begrufsgenossenschaft und der Deuschen gestetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Grundsatz 310-003) vor.

Das gleiche gilt für gewerbliche Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen von Bau- und Forstwirtschaft (z.B. Bauwagen) und für Flüssiggas-Anlagen in mobilen Büros sowie für alle gewerblich genutzten mobilen Gasverbrauchsgeräte (Grills, Bräter, Pizzaöfen, Hockerkocher, Kochfelder, Katalytöfen, Heizungen, Terrassenstrahler, Heizpilze, Gasfackeln, etc.), die aus Flaschen oder Druckgasbehältern versorgt werden.

Auch mobile Gasverbrauchsgeräte, die von Vereinen und Vereinigungen betrieben werden, sowie bei Firmenfeiern eingesetzte Geräte gelten gesetzlich auch als gewerblich genutzt und müssen alle 2 Jahre geprüft werden (DGUV-Grundsatz 310-005).

Die Verantwortung für die Sicherheit der gewerblichen Gasanlage trägt stets der Betriebsinhaber bzw. der Arbeitgeber, der Marktleiter (auf Märkten) bzw. bei Vereinen der Vereinsvorstand.

Im Rahmen der Prüfung erfolgt eine Besichtigung der gesamten Gasanlage, eine Gefahrenbeurteilung, eine Dichtheitsprüfung mittels Prüfgerät, eine Funktionsprüfung aller Gasgeräte (Brennprobe) und der Sicherheitseinrichtungen (z.B. Zündsicherung), eine Dokumentation auf dem entsprechenden DGUV Formblatt und das Anbrigen einer Prüfplakette (Plakette im gewerblichen Bereich nicht verpflichtend aber als Erinnerung für die nächste fällige Prüfung durchaus sinnvoll).

Eine Prüfung hat nur Gültigkeit, wenn sie mit dem DGUV Formblatt 310-003 (Fahrzeuge) oder 310-005 (mobile Geräte), Blatt I und Blatt II, oder einem neutralen Formblatt dass den DGUV Vorgaben entspricht, nachgewiesen ist.

Andere Nachweise wie Rechnungen, lose Zettel oder die gelbe Prüfbescheinungung für Freizeitfahrzeuge (G 607) sind für gewerbliche Prüfungen nicht zulässig und werden im Schadensfalle von der DGUV und den Berufsgenossenschaften nicht anerkannt.

Unsere "Zur Prüfung befähigte Person" ist Ihr zuverlässiger Partner für Ihre gewerblich genutzten Flüssiggas-Anlagen.

Durch unsere langjährige Prüftätigkeit und Erfahrung mit Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen (Wohnanhänger, Wohnwagen, Wohnmobile nach G 607) und Sportbooten (Segelyachten und Motorboote bis 24 Meter nach G 608) bieten wir neben der Püfung auch eine umfassende Beratung wenn es um die Neuerstellung oder Instandsetzung von Gasanlagen in Fahrzeugen geht.

Die Betriebssicherheit und Funktionalität Ihrer gewerblichen Flüssiggasanlage steht dabei stets an erste Stelle.

Die bei uns zur "Prüfung befähigte Person" ist zugleich auch anerkannter Sachkundiger für die Prüfungen in Sportbooten (G 608) sowie in Freizeitfahrzeugen (G 607) und unterzieht sich einer ständigen Fortbildung. Unser Prüfer/Sachkundiger kann sich durch einen vom DVFG (Deutschen Verband für Flüssiggas) ausgestellten Prüfer-Ausweis ausweisen und befindet sich auch in der Prüferdatenbank der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe).

Die Gebühren für Gasprüfungen in gewerblichen Fahrzeugen können unterschiedlich sein und sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Denn so verschieden wie die einzelnen Fahrzeugtypen sind, so unterschiedlich kann auch der Aufwand für die Prüfung der Flüssiggasanlage sein.

Gemeint sind Faktoren wie Anfahrt, Fahrzeuggröße, Anzahl der betriebenen Gasgeräte (Herd, Kühlschrank, Heizung, etc.), neue Dokomentation bzw. Prüfbescheinigung fällig, Zugänglichkeit der Anlage sowie notwendige Austauschmaterialien (Regler und flexible Schläuche müssen im gewerblichen Bereich alle 10 Jahre getauscht werden).

Im Rahmen Ihrer E-Mailanfrage lassen wir Ihnen eine datailierte Kostenübersicht zukommen.

Bei Mehrfachprüfungen zum Beispiel für Schausteller oder Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen, auf Food Truck Festivals sowie zu Veranstaltungen und Märkten bieten wir nach Abstimmung auch gerne Sammelprüfungstermine an.

Wir kommen gerne zum jeweiligen Standort Ihrers gewerblichen Fahrzeugs, bzw. Ihren mobilen Anlagen und wir sind regelmäßig zu Flüssiggasprüfungen in im Raum Mönchengladbach, Viersen, Neuss, KrefeldDüsseldorf und Duisburg (Rhein, Ruhr) unterwegs.

Terminwünsche für eine Prüfung am besten per Email an die info@sailingisland.de - idealerweise mit Angaben zum Prüfobjekt (Art des Fahrzeugs, Art der Gasanlage, evt. Foto von der Anlage oder von den vorhandenen Prüfaufzeichnungen, etc.). Weitere Kontaktmöglichkeiten gibt´s hier