Safety first

Gasprüfung für Sportboote nach DVGW Arbeitsblatt G 608

Wir führen die Prüfung einer Flüssiggasanlage zur Erstabnahme oder auch die 2- jährige Wiederholungsprüfung vor Ort auf Ihrem Boot durch.

Die Gasprüfung auf einem Sportboot wird durch einen vom Deutschen Verband für Flüssiggas (DVFG) zertifizierten Sachkundigen entsprechend den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem "DVGW-Arbeitsblatt G 608" durchgeführt.

Eine regelmäßige Prüfung der Flüssiggasanlage an Bord Ihres Bootes trägt ganz wesentlich zur Sicherheit bei. Daher müssen Flüssiggas-Anlagen auf Sportbooten alle 2 Jahre geprüft werden. Diese Frist ist gesetzliche EU-Norm, gehört zur Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und ist eine Pflicht des Eigners.

Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette fürs Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung (blaues Prüfbuch).

Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Sportbooten und somit Bestandteil der Betriebserlaubnis fürs Boot.

In vielen Hafen- und Liegeplatzordnungen ist eine geprüfte Flüssiggasanlage zwingend vorgeschrieben.

Aber auch versicherungstechnisch ist das Thema relevant: möchte ein Eigner einen Schaden oder auch Schäden an anderen Booten von seiner Versicherung erstattet bekommen, muss er nachweisen, dass er für die größtmögliche (technische) Sicherheit an Bord gesorgt hat.

Dazu gehört auch die Gasprüfung nach G 608 oder gleichwertige nationale Vorschriften.

Die ISO 10239 als Grundnorm regelt die Installation und die Erstprüfung einer Gasanlage für die Hersteller von „kleinen Wasserfahrzeugen von 2,5 bis 24 Metern“.

Die Vorschriften für die Wiederholungsprüfung der entsprechenden Gasanlagen obliegen den nationalen Vorschriften der einzelnen Länder. Als international anerkannt gilt die „Technische Regel G 608“, die vom DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.) publiziert wurde.

Eine Prüfung der Gasanlage durch einen nach G 608 anerkannten Sachverständigen hat also in nahezu allen Ländern Bestand, zum Beispiel in Deutschland in den Niederlanden und natürlich in allen weiteren europäischen Staaten.

Der bei uns zur Durchführung berechtigte Sachverständige unterzieht sich einer ständigen Fortbildung. Unser Sachverständiger kann sich durch einen vom DVFG (Deutschen Verband für Flüssiggas) ausgestellten Sachkunde-Ausweis ausweisen.

Die Gebühren für Gasprüfungen auf Sportbooten können unterschiedlich sein und sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Denn so verschieden wie die einzelnen Bootstypen sind, so unterschiedlich kann auch der Aufwand für die Prüfung der Flüssiggasanlage sein.

Gemeint sind Faktoren wie Anfahrt, Bootsgröße, Anzahl der Gasgeräte, neues Prüfbuch fällig, Zugänglichkeit der Anlage sowie notwendige Austauschmaterialien.

Druckregler und Schlauchleitungen müssen auf Booten übrigens spätestens alle 6 Jahre ausgetauscht werden!

Für den häufig vorkommenden Fall der Prüfung einer einfachen Flüssiggasanlage mit einer Gasflasche und einem Kocher liegt die Prüfgebühr für eine Wiederholungsprüfung bei ca. 60,-  Euro (inkl. MwSt) zzgl. Anfahrt und evtl. Verbrauchsmaterialien.

Bei Mehrfachprüfungen wie zum Beispiel für Vereine, Vercharterter und Werften, bieten wir nach Abstimmung auch gerne Sonder- und Sammelprüfungstermine an.

Wir sind regelmäßig zu Flüssiggasprüfungen auf Sportbooten im Raum Düsseldorf und Duisburg (Rhein, Ruhr) sowie in den Niederlanden im Raum Roermond/Venlo/Maasbracht/Wessem/Nijmegen/Leukermeer (Maas) und in der Region ums IJsselmeer (Lemmer, Stavoren, Warns, Workum, Makkum, Hindeloopen, Urk, Lelystad, Medemblik, Andijk, Kampen, Ketelmeer, etc.) sowie im Bereich Friese Meren (Heeg, Sneek, Woudsend, Sloten, etc.) unterwegs.

Außerdem haben wir einen DVFG-zertifizierten Gasprüfer, der regelmäßig in den Revieren Mallorca, Slowenien, Kroatien, Gran Canaria und Teneriffa unterwegs ist.

Terminwünsche für eine Prüfung am besten per Email an die info@sailingisland.de - idealerweise mit Angaben zum Prüfobjekt (Boot, Liegeplatz, Art der Gasanlage, evt. Foto von der Anlage oder vom vorhandenen Prüfbuch, etc.). Weitere Kontaktmöglichkeiten gibt´s hier