Allzeit sichere Fahrt

Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge nach DVGW Arbeitsblatt G 607

Flüssiggas-Anlagen in Wohn- und Reisemobilen, Wohnwagen und in Mobilheimen müssen alle zwei Jahre von zertifizierten Sachkundigen geprüft werden - so schreibt es die neueste Fassung der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607. Deshalb spricht man auch vereinfachend von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“.

Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. So dient die aktuelle Prüfbescheinigung insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage im Wohnmobil dokumentiert.

Ebenfalls wichtig für einen unbeschwerten Urlaub:
Viele Campingplatz- und Stellplatz-Betreiber verlangen von ihren Gästen eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes.

Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" beinhaltet eine umfassende Überprüfung der gesamten Flüssiggasanlage.

Dazu zählt einen Druck- bzw. Dichtigkeitsüberprüfung der Gasleitung und der angeschlossenen Geräte sowie eine Funktionsüberprüfung aller Geräte und technischen Bauteile.

Für Druckregler und flexible Schläuche gibt es übrigens eine gesetzliche Austauschpflicht nach spätestens10 Jahren.

Aktueller Hinweis (aus Juni 2024):
Halter von Wohnwagen, Reise- und Wohnmobilen müssen die Gasprüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend durchführen lassen. Ein neuer Paragraf in der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bringt dazu jetzt Klarheit. Der "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" regelt die Gasprüfung (G 607-Prüfung) neu und wird damit Teil der StVZO.

Das heißt im Klartext: die Gasprüfung ist gesetzlich verpflichtend. Alle Camperinnen und Camper, die in ihren Freizeitfahrzeugen Flüssiggasanlagen verbaut haben, müssen diese regelmäßig alle 2 Jahre überprüfen lassen.

All jene, die Flüssiggas in ihren Campingfahrzeugen nutzen, haben noch bis zum 19. Juni 2025 Zeit, ihre Anlage überprüfen zu lassen. Ab dann ist der Check verpflichtend nachzuweisen und muss in der Folge alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme.

Halterinnen und Halter, die der neuen Prüfpflicht für ihre Fahrzeuge nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Bußgeldern rechnen: je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).

Der bei uns zur Durchführung berechtigte Sachverständige unterzieht sich einer ständigen Fortbildung. Unser Sachverständiger kann sich durch einen vom DVFG (Deutschen Verband für Flüssiggas) ausgestellten Sachkunde-Ausweis ausweisen.

Die Gebühren für Gasprüfungen in Freizeitfahrzeugen und Mobilheimen können unterschiedlich sein und sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Denn so verschieden wie die einzelnen Fahrzeugtypen sind, so unterschiedlich kann auch der Aufwand für die Prüfung der Flüssiggasanlage sein.

Gemeint sind Faktoren wie Anfahrt, Fahrzeuggröße, Anzahl der betriebenen Gasgeräte (Herd, Kühlschrank, Heizung, etc.), neues Prüfbuch fällig, Zugänglichkeit der Anlage sowie notwendige Austauschmaterialien.

Bei Mehrfachprüfungen wie zum Beispiel für Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Reisemobilvermieter und Werkstätten, bieten wir nach Abstimmung auch gerne Sonderprüfungstermine an.

Wir kommen gerne zum jeweiligen Standort des Wohnmbils oder Caravans und wir sind regelmäßig zu Flüssiggasprüfungen in Freizeitfahrzeugen im Raum Mönchengladbach, Viersen, Neuss, KrefeldDüsseldorf und Duisburg (Rhein, Ruhr) sowie in den Niederlanden im Raum Roermond/Venlo/Maasbracht (Maas) und in der Region ums IJsselmeer (Lemmer, Stavoren, Warns, Workum, Makkum, Hindeloopen, Urk, Lelystad, Hideloopen, Medemblik, Andijk, Ketelmeer, etc.) sowie im Bereich Friese Meren (Heeg, Sneek, Woudsend, Sloten, etc.) unterwegs.

Terminwünsche für eine Prüfung am besten per Email an die info@sailingisland.de - idealerweise mit Angaben zum Prüfobjekt (Boot, Liegeplatz, Art der Gasanlage, evt. Foto von der Anlage oder vom vorhandenen Prüfbuch, etc.). Weitere Kontaktmöglichkeiten gibt´s hier