Wer nur im Urlaub am Bodensee ist und bereits einen amtlichen Sportbootführerschein besitzt, kann sich bei den Landratsämtern gegen Gebühr ein sogenanntes „Ferienpatent“ ausstellen lassen, das für vier Wochen gilt.
Wer hingegen dauerhaft auf dem Bodensee mit einem Sportboot mit einer Maschinenleistung von mehr als 4,4 kW (5,99 PS) Maschinenleistung oder einem Segelboot mit mehr als 12m² Segelfläche unterwegs sein möchte, benötigt das Bodenseeschifferpatent, das in den beiden folgenden Kategorien erteilt wird:
Für Segelfahrzeuge mit Motor, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.
Die Grundlage für das Bodenseeschifferpatent ist die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, welche von den drei Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz erlassen wurde.
Das heißt im Klartext: obwohl der Bodensee ein reines Binnengewässer ist, reichen für das dauerhafte Führen von Sportbooten mit vorgenannten Eigenschaften andere Befähigungsnachweise, wie z.B. der amtliche Sportbootführerschein-Binnen nicht aus.
Daher ist für alle Einwohner der Bodenseeregion, aber auch für alle anderen Skipper, die regelmäßig das schöne Revier Bodensee befahren möchten, der Erwerb des Bodenseeschifferpatent sinnvoll und wichtig.
Für Inhaber amtlicher Sportbootführerscheine gibt es auf dem Weg zum Bodenseeschifferpatent einige Erleichterungen: Mit dem SBF Binnen (unter Segel) oder dem SKS wird man von der praktischen Segelprüfung und den theoretischen Segelfragen befreit. Mit dem SBF Binnen (unter Motor) oder dem SBF See entfällt die praktische Motorbootprüfung.
Unser e-Lerning Kurs zum Bodenseeschifferpatent richtet sich daher in erster Linie an Inhaber eines SBF Binnen und/oder SBF See, die sich auf die theoretische Prüfung zum Bodenseeschifferpatent vorbereiten möchten, und daran anschließend beim Schifffahrtsamt des Landratsamt Bodenseekreis die Theorieprüfung vor Ort (z.B. in Friedrichshafen oder in Stuttgart) ablegen möchten.
Unser e-Learning Kurs zum Bodenseeschifferpatent zum Preis von € 149,- beinhaltet einen 16-Wochen-Online Zugang zu unserer e-Leearning Plattform fürs Bodenseeschifferpatent inklusive der kompletten Lehrmaterialien in Form des 176 seitigen Lehrbuchs "Das Bodenseeschifferpatent A + D" und der über 100 seitigen Übungsbogenmappe zum Bodenseeschifferpatent A + D mit den offiziellen 8 Frage- und Antwortbögen sowie inklusive aller offiziellen Prüfungfragen, die gemeinsam von den Landratsämtern erstellt wurden.
Außerdem enthalten sind die Versandkosten für Lehrbuch und Übungsbogenmappe sowie eine Kursbetreuung per E-Mail. Zur persönlichen Betreuung gehört auch die Beratung bezüglich möglicher Prüfungstermine und Prüfungsorte sowie eine Anleitung zur korrekten Prüfungsanmeldung.
Anmeldung zum e-Learning Kurs zum Bodenseeschifferpatent ganz einfach per Email an die info@sailingisland.de
Kursart:
e-Learning
Kursdauer:
Pro Buchung erhält man einen 16-Wochen-Zugang zu dem gebuchten Kurs. Vor Ablauf der 16-Wochen-Frist erhalten man automatisch beim Einloggen sowie per e-Mail die Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils eine Woche zum Preis von 4,99 € (inkl. Mwst.).
Voraussetzung zur Kurs-/Prüfungsteilnahme:
► Mindestalter
18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote
► Tauglichkeitsnachweis
Ärztlicher Nachweis über das Ergebnis zur medizinischen Tauglichkeit eines Bewerbers/einer Bewerberin in der Sportbootschifffahrt: Als Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe).
Bei der Vorlage des Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen oder Seeschifffahrtsstraßen kann auf ein ärztliches Zeugnis verzichtet werden, wenn die Scheine nicht älter als ein Jahr sind. Bei der Vorlage des Sportküstenschifferschein (SKS) muss ein ärztliches Zeugnis mit vorgelegt werden.
Grundlage hierfür ist, dass beim SKS kein ärztliches Zeugnis verlangt wird, da der Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen als Basis für den SKS gilt.
Alternativ können die Patentbewerber den Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen, welcher nicht älter als ein Jahr ist, als Nachweis für das ärztliche Zeugnis vorlegen. Bei einer Patenterweiterung mit Prüfung beim Schifffahrtsamt wird kein erneutes ärztliches Zeugnis verlangt.
► Anerkennung anderer Befähigungsnachweise
Inhabern
werden die praktische Segelbootprüfung und die theoretischen Segelfragen anerkannt.
Inhabern
wird die praktische Motorbootprüfung anerkannt.
Die Befähigungsnachweise sind in Kopie (beidseitig) dem Antrag beizulegen oder am Prüfungstag der Prüfungskommission vorzulegen.
► Persönliche Zuverlässigkeit
Ein Bewerber fürs Bodenseeschifferpatent muss persönlich zuverlässig sein, so dass er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als Schiffsführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen wird.
Bodenseeschifferpatent-Prüfung:
► Die theoretischen Prüfungen zum Bodenseeschifferpatent finden entweder in Friedrichshafen oder in Stuttgart statt. Die genauen Prüfungsdaten für die Theorie-Prüfung erfährt man über uns oder direkt beim Schifffahrtsamt des Landratsamt Bodenseekreis
► Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln, Täuschungsversuche sowie Kontakte mit an-deren Prüfungsteilnehmern/-teilnehmerinnen führen automatisch zum Ausschluss von der Prüfung. Die Prüfung wird als „nicht bestanden“ gewertet.
► Mobiltelefone, Tablets, Laptops o. ä. sind während der Prüfung mindestens auf „Flugmodus“ zu stellen. Alle mobilen Gerätschaften, auch Smartwatches, sind zu verstauen. Der Griff zu einem solchen Gerät führt zum Ausschluss aus der Prüfung. Die Prüfung wird als „nicht bestanden“ gewertet.
In der Kursgebühr enthalten:
► 16-Wochen-Online Zugang zu dem gebuchten Kurs
► Lehrbuch "Das Bodenseeschifferpatent A + D"
► Übungsbogenmappe zum Bodenseeschifferpatent A + D (inklusive aller offiziellen Prüfungfragen, die gemeinsam von den Landratsämtern erstellt wurden)
► Versandkosten für Lehrbuch und Übungsbogenmappe (nur innerhald Deutschlands)
► Betreuung per E-Mail
Nicht enthalten:
► Prüfungsgebühren, Motor Praxisausbildung
► Allgemeines / Zulassung, Bau und Ausrüstung
► Schallzeichen, Lichterführung, optische Signale
► Schifffahrtszeichen
► Umweltschutz, Seemannschaft
► Navigation und Wetterkunde
► Ausweich- und Fahrregeln
► Rheinstrecken (Alter Rhein / Seerhein)
► Segeln, allgemein
► Segeln, Fahrregeln
► Motorboot, Fahrregeln
► Hochrheinstrecke (Stein / Schaffhausen)
Transparenz für Alle! Nachfolgend stellen wir alle nötigen sowie möglichen Zusatzkosten zur Kursgebühr vor:
► Ärztliche Untersuchung zum Tauglichkeitsnachweis: ab 25 € (je nach ausstellendem Arzt)
Fällig: am Tag der Untersuchung.
► Theorie-Prüfungsgebühren lt. aktueller Gebührenordnung : ca. 115 € (bei Besitz eines amtlichen SBF-Binnen oder SBF-See)
Fällig: die Gebühr für das Bodenseeschifferpatent wird in der Regel nach der theoretischen Prüfung in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird vom Schifffahrtsamt per Post zugesandt.
► Praxis-Prüfungsgebühren und Motorboot-Ausbildungsfahrten:
Diese Kosten entfallen für Inhaber eines anderer Befähigungsnachweises (z.B. DSV-A-Scheins, ausgestellt bis 31.03.1989, Sportbootführerschein-Binnen, Sportbootführerschein-See, Sportküstenschifferschein).
Preise immer vorbehaltlich Anpassungen durch die jeweiligen Anbieter wie Verlage, Bootsfahrschule, Landratsamt, Schifffahrtsamt, Prüfungsausschüsse,...