Gut vorbereitet für den Bordalltag

Diese Funkzeugnisse sind wichtig

Sobald eine Funkanlage an Bord eines Sportbootes vorhanden ist, muss der verantwortliche Schiffsführer – je nach Fahrgebiet – auch im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein. Denn: wer als Schiffsführer nicht das entsprechende Funkzeugnis für seine Funkanlage an Bord bzw. Revier besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ggf. mit einem Bußgeld belegt wird. Dies gilt auch im Ausland.

Im Bereich der Binnenschifffahrt (Flüsse, Seen und Kanäle) ist vom Gesetzgeber das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) vorgeschrieben.

In Küsten- und Seegewässern (z.B. Nordsee, Ostsee, Mittelmeer) berechtigt das Short Range Certificate (SRC) die Bedienung einer UKW-DSC-Seefunkanlage und von Funkeinrichtungen des internationalen Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) auf Sportfahrzeugen.

Zum Bedienen von Seefunkstellen für Weitfunk- oder Interkontinentalverbindungen mittels terrestrischen- oder satellitengestützten Funkanlagen wird das Long Range Certificate (LRC) benötigt. Es berechtigt darüber hinaus zum Bedienen von Funkeinrichtungen des internationalen Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) auf Sportfahrzeugen.