Allgemeine Bedingungen für Lehrgänge, Seetörns und alle anderen Veranstaltungen der Yachtschule Sailing Island

1. 
An Lehrgängen, Seetörns oder anderen segelsportlichen Veranstaltungen der Yachtschule Sailing Island kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.

2.  Umfang und Änderungen der Leistungen
Mit der Teilnehmergebühr ist die Ausbildung durch die Yachtschule Sailing Island sowie bei Seetörns die Unterkunft an Bord abgegolten.

Die An- und Abreise zum Lehrgang bzw. Seetörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs der Yachtschule Sailing Island. Bei allen Flug- und Gruppenreisen, oder bei Törns von anderen Veranstaltern, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen mit der Lehrgangs- oder Törngebühr berechnet werden, tritt die Yachtschule Sailing Island nur als Vermittler auf. Leistungsträger ist ausnahmslos die jeweilige Flug- oder sonstige Transportgesellschaft oder der jeweilige Törnveranstalter. Änderungen (bezüglich der Flugpreise) bleiben vorbehalten.
Im übrigen ergeben sich die vertraglichen Leistungen aus dem Prospekt und aus den Angaben in der Bestätigung. Die Yachtschule Sailing Island behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen. Die Yachtschule Sailing Island ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, Seetörns und Lehrgänge mit anderen als den im Prospekt oder der Teilnahmebestätigung genannten Schiffen durchzuführen, wenn das geplante Schiff aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung gefährdet wäre. Entsprechendes gilt bei notwendigen Änderungen der geplanten Reiseroute.

3.  Prüfungen und Führerscheine
Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DSV/DMYV durchgeführt und enden mit der vorhergesehenen Prüfung, die von der zuständigen Prüfungskommission abgenommen wird. Alle Prüfungen werden durch die Yachtschule Sailing Island dem zuständigen Prüfungsausschuß gemeldet und von diesem in eigener Regie durchgeführt. Kann eine Prüfung seitens des Prüfungsausschußes nicht durchgeführt werden, steht dem Teilnehmer kein Minderungs-oder vertraglicher Schadensersatz zu. Dies gilt auch, wenn der Prüfer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheint. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und die Prüfungs- und Führerscheingebühr bezahlt hat, die vom zuständigen Prüfungsauschuß zusätzlich zur Törn-/Lehrgangsgebühr berechnet wird. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zu amtlichen Sportbootführerscheinen.

4.  Haftung, Versicherung und Verjährung
Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluß einer Unfallversicherung empfohlen. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, den Anordnungen des Schiffsführers/Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. Schäden am Schiff oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften zu haften hat, sind von diesem nur insoweit zu tragen, als sie nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung der Yacht abgedeckt sind. Im Übrigen haftet die Yachtschule Sailing Island bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei allein fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Yachtschule Sailing Island auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, die nicht Körperschäden sind, und in jedem Fall der Höhe nach auf die 3-fache Lehrgangs- oder Törngebühr beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Yachtschule Sailing Island oder ihrer Mitarbeiter. Eine deliktische Haftung bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Reisenden aus §§ 651 C bis 651 F BGB beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein Vermittlungsvorschlag der Yachtschule Sailing Island abgelehnt worden ist. Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Firmensitz der Firma Yachtschule Sailing Island Mönchengladbach.

5. Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangs- oder Törngebühr ist wie folgt fällig:
a.)   Bei Seetörns und Praxis-Lehrgängen in Europa: Anzahlung in Höhe von EUR 150,- spätestens mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung.
Bei Übersee-Törns Anzahlung in Höhe von 30 %, spätestens mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung.
b.) Restbetrag bis spätestens 30 Tage vor Lehrgangs- bzw. Seetörnbeginn.
c.) Bei Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangs- oder Seetörnbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

6.  Rücktritt
a)  durch die Yachtschule Sailing Island:
Die Yachtschule Sailing Island ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs bzw. Seetörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren: Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Törnschiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt durch die Yachtschule Sailing Island aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Yachtschule Sailing Island, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.

b)  durch den Teilnehmer:
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Yachtschule Sailing Island empfiehlt, den Rücktritt schon aus Gründen des Nachweises schriftlich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Yachtschule Sailing Island dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im Falle des Rücktritts kann die Yachtschule Sailing Island eine angemessene Entschädigung verlangen, die nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnet wird. Die pauschalierte Entschädigung variiert nach Leistung und Rücktrittszeitpunkt und entspricht dem nachstehend genannten Prozentsatz der vereinbarten Teilnehmergebühr. Pauschal kann die Yachtschule Sailing Island wie folgt verlangen:

bis 90 Tage vor Beginn:                
10% des Törnpreises, jedoch mind. EUR 35,-
89 bis 45 Tage vor Beginn:           
20 % des Törnpreises
44 bis 30 Tage vor Beginn:           
40 %des Törnpreises
29 bis 15 Tage vor Beginn:         
60 %des Törnpreises
Ab 14 Tage vor Beginn und Nichtantritt:         
80 % des Törnpreises
Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von Yachtschule Sailing Island errechneten Höhe entstanden ist.

bei Umbuchung:
Bei Umbuchung der Anmeldung durch den Teilnehmer muss dieser der Yachtschule Sailing Island eine pauschalierte Umbuchungsgebühr i.H.v. EUR 35,- zahlen. Dies gilt nur bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Törnbeginn. Diese sind schriftlich anzuzeigen. Ab 29 Tage vor Törnbeginn sind Umbuchungen durch Pauschalierung nicht mehr möglich. Es gelten dann die Bedingungen wie bei Rücktritt.

7.  Sonstiges
Die Teilnehmerdaten werden von der Yachtschule Sailing Island unter Beachtung der Auflagen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Es gilt der bei Buchung aktuelle Stand der allgemeinen Bedingungen. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.

 

 

Allgemeine Bedingungen für Theoriekurse und Praxisausbildung- Binnen der Yachtschule Sailing Island:

I. Allgemeine Vorschriften für Theoriekurse- und Praxisausbildung-Binnen:

1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Yachtschule Sailing Island den Abschluß eines Vertrages über die Teilnahme an Theorie- bzw. Praxiskursen verbindlich an.

2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtung einsteht.

3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Yachtschule Sailing Island zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

4. Der Teilnehmer erkennt an, daß bei Praxiskursen allein die Entscheidung des Sailing Island-Ausbilders in seglerischer bzw. seemännischer Hinsicht maßgebend ist.

5. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, fachlichen Anweisungen des Ausbilders unbedingt Folge zu leisten.

6. Den Teilnehmern an praktischen Segelkursen und praktischen Motorbootfahrten ist bekannt, daß die Schiffe nicht mit Straßenschuhen betreten werden dürfen. Sie verpflichten sich, diesem Verbot Folge zu leisten.

II. Spezielle Vorschriften für Theoriekurse- und Praxisausbildung-Binnen:

1. Die Yachtschule Sailing Island haftet für Personen- und Sachschäden, die bei den Theorie- bzw. Praxiskursen (Binnen) entstehen nur insoweit, als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.

2. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 100,- fällig. Die restliche Theoriekursgebühr muss spätestens vor der ersten Kursveranstaltung bezahlt werden.

3. Die Praxisgebühr (Segeln) muss spätestens vier Wochen vor Kursbeginn bezahlt sein.

4. Die Anmeldung für die Sportseeschiffer-Theorie gilt stets für beide Semester, wobei die Theoriekursgebühr fürs 2. Semester erst spätestens vor der ersten Kursveranstaltung des 2. Semesters bezahlt werden muß.

5. In den Theoriekursgebühren sind weder Prüfungsgebühren noch Lehrmaterial enthalten. Sie schließen auch keine Ausbildung auf dem Wasser ein.

6. Alle Prüfungsgebühren werden direkt durch die einzelnen Prüfungsausschüsse erhoben und im Falle der Vereinnahmung durch die Yachtschule Sailing Island an die Prüfungs- ausschüsse weitergeleitet.

7. Veranstalter aller Prüfungen sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse. Auch wenn Prüfungen in den Räumen von Sailing Island stattfinden, tritt die Yachtschule Sailing Island nicht als Veranstalter bei der Durchführung der Prüfung auf.

8. Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen behält sich die Yachtschule Sailing Island vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die eingezahlten Gebühren ohne Abzug zurückgezahlt. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche bestehen nicht.

9. Jeder Teilnehmer kann von seiner Anmeldung zum Theoriekurs zurücktreten, wenn er dies spätestens drei Wochen vor der ersten Kursveranstaltung bekannt gibt. 

10. Ein Rücktritt von einem Praxiskurs (Binnen unter Segel) ist nur unter der Voraussetzung möglich, daß der Teilnehmer seinen Rücktritt ebenfalls spätestens drei Wochen vor der ersten Kursveranstaltung erklärt.

11. Im Falle der zulässigen Rücktrittserklärung ist von dem Teilnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 20% der zu entrichtenden Kursgebühr für jeden stornierten Kurs zu bezahlen, sofern der Kursplatz nicht anderweitig besetzt werden kann. Die Stornogebühr wird mit Beginn des stornierten Kurses fällig. Bereits bezahlte Kursgebühren werden unter Einbehalt der Stornogebühr zurückerstattet. Erfolgt die Absage innerhalb 3 Wochen vor Kursstart, kann als Ersatz für die getroffene Vorkehrung 50 % der Kursgebühr, wenigstens jedoch ein Betrag von EUR 100,- als pauschalierter Schadenersatz verlangt werden. Die genannten pauschalierten Schadenersatzbeiträge entfallen oder ermäßigen sich, wenn für den zurückgetretenen Teilnehmer ein entsprechend qualifizierten Ersatzteilnehmer an dem Kurs teilnimmt, der die volle Kursgebühr entrichtet. Dies gilt auch dann, wenn der zurückgetretene Teilnehmer eine Umbuchung auf einen entsprechenden Kurs vornimmt. Wird die Teilnahme nach Beginn des Kurses zurückgezogen, so behält die Schule ihren Anspruch auf die volle Kursgebühr.

12. Besteht der Teilnehmer die Theorieprüfung nach Prüfungsanmeldung durch die Yachtschule Sailing Island nicht, können folgende Theoriekurse innerhalb von 12 Monaten einmal kostenlos wiederholt werden: SBF-Binnen (Motor), SBF-Binnen (Segel und Motor), SBF-See. Der Beanspruchungswunsch eines Wiederholungskursplatzes muß mindestens 4 Wochen vor dem nächsten Kursstart bekanntgegeben werden. Dabei besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Kurstermin. Die Yachtschule Sailing Island behält sich in diesem Fall vor Termin und Raum für einen Wiederholungskurs selbst zu bestimmen.

13. Unterbricht der Teilnehmer an einem Theoriekurs den Kurs (nur die unter 12. genannten Kurse), können die nach Erklärung der Unterbrechung nicht besuchten Kursveranstaltungen ebenfalls innerhalb von 12 Monaten kostenfrei wiederholt werden. Der Beanspruchungswunsch eines Folgekursplatzes muß mindestens 4 Wochen vor dem nächsten Kursstart bekanntgegeben werden. Dabei besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Kurstermin. Die Yachtschule Sailing Island behält sich in diesem Fall vor Termin und Raum für einen Folgekurs selbst zu bestimmen.

14. Die 12 Monatsfrist beginnt einen Tag nach Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses.

15. Die Yachtschule Sailing Island ist darüber hinaus jederzeit berechtigt Lehrgänge in anderen als im Prospekt oder der Teilnahmebestätigung genannten Räumen durchzuführen, wenn die geplanten Räumlichkeiten aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen. Enstprechendes gilt bei notwendigen Änderungen von Kursterminen und Uhrzeiten.

16. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so gelten im Zweifelfall die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.