Rettungsinsel (IOR-Ausstattung)
Vollautomatische Rettungswesten
Lifebelts mit Lifelines
Strecktaue an Deck
2 Rettungskragen mit 2 selbstzündenden Nachtlichtern, 1 Rettungskragen
zusätzlich mit Treibanker
IOR zugelassene Markierungsboje mit Nachtlicht
UKW-Funk mit ATIS und GMDSS-Controller
UKW-Notantenne
UKW-Handsprechfunkgerät, wasserdicht mit ATIS
EPIRB-Sateliten-Seenotfunkbake mit hydrostatischer Auslösung
SART, 9 GHz Search and Rescue Transponder
Notstromkreislauf für die Funkanlage
Radarreflektor
Reservekompass
Signalkörper nach KVR und SeeSchStrO
Seenotsignalmittel
Elektrische Schallsignalanlage
Glocke
Anker-, Schlepp- und Verholeinrichtungen
Material zur Leckbekämpfung
Taschenlampe
Handscheinwerfer
Fest installierter Suchscheinwerfer
Blitzschutzanlage
Treibanker
Handlot
3 Feuerlöscher á 6 kg
Löschdecke
Verbandskasten
und vieles, vieles mehr ...
Schiff fährt unter deutscher
Flagge und besitzt ein staatliches Schiffssicherheitszeugnis und einen
Fahrterlaubnisschein. (SeeBG-Abnahme)
Das
Schiffssicherheitszeugnis ersetzt in diesem Fall das für deutsche
Charteryachten zwingend vorgeschrieben Bootszeugnis und stellt somit
auch die offizielle Chartergenehmigung dar.
Ganz aktuell: Thema
Sicherheit
Nach neuem Recht müssen ab sofort auch alle im Ausland eingesetzten
gewerblich genutzten Yachten (z.B. Ausbildung und Kojencharter) von
der Seeberufsgenossenschaft abgenommen sein und sowohl ein
Schiffssicherheitzeugnis als auch einen Fahrterlaubnisschein
besitzen (§ 52a SchSV). Unsere Yachten unter deutscher Flagge waren
übrigens im März 2003 die ersten gewerblich genutzten deutschen
Yachten, die in den Niederlanden und im Bereich südwestliche Nordsee
offiziell zugelassenen wurden (laut Auskunft SeeBG, Stand März
2003).
Mehr Infos zu
diesem wichtigen aktuellen Thema.
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