Allgemeine Bedingungen für Lehrgänge, Seetörns und alle anderen
Veranstaltungen der Yachtschule Sailing Island
1.
An Lehrgängen, Seetörns oder anderen segelsportlichen Veranstaltungen der
Yachtschule Sailing Island kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen
kann.
2. Umfang und Änderungen der Leistungen
Mit der Teilnehmergebühr ist die Ausbildung durch die Yachtschule Sailing
Island sowie bei Seetörns die Unterkunft an Bord abgegolten.
Die An- und Abreise zum Lehrgang bzw. Seetörn ist Sache des Teilnehmers und
liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs der
Yachtschule Sailing Island. Bei allen Flug- und Gruppenreisen, auch wenn sie
den Teilnehmern zusammen mit der Lehrgangs- oder Törngebühr berechnet
werden, tritt die Yachtschule Sailing Island nur als Vermittler auf.
Leistungsträger ist ausnahmslos die jeweilige Flug- oder sonstige
Transportgesellschaft. Änderungen (bezüglich der Flugpreise) bleiben
vorbehalten.
Im übrigen ergeben sich die vertraglichen Leistungen aus dem Prospekt und
aus den Angaben in der Bestätigung. Die Yachtschule Sailing Island behält
sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der
Prospektangaben vorzunehmen. Die Yachtschule Sailing Island ist darüber
hinaus jederzeit berechtigt, Seetörns und Lehrgänge mit anderen als den im
Prospekt oder der Teilnahmebestätigung genannten Schiffen durchzuführen,
wenn das geplante Schiff aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung
steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung gefährdet wäre.
Entsprechendes gilt bei notwendigen Änderungen der geplanten Reiseroute.
3. Prüfungen und Führerscheine
Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DSV/DMYV
durchgeführt und enden mit der vorhergesehenen Prüfung, die von der
zuständigen Prüfungskommission abgenommen wird. Alle Prüfungen werden durch
die Yachtschule Sailing Island dem zuständigen Prüfungsausschuß gemeldet und
von diesem in eigener Regie durchgeführt. Kann eine Prüfung seitens des
Prüfungsausschußes nicht durchgeführt werden, steht dem Teilnehmer kein
Minderungs-oder vertraglicher Schadensersatz zu. Dies gilt auch, wenn der
Prüfer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheint. Die Teilnahme an der
Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig vorgelegt und die Prüfungs- und Führerscheingebühr bezahlt hat,
die vom zuständigen Prüfungsauschuß zusätzlich zur Törn-/Lehrgangsgebühr
berechnet wird. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zu amtlichen
Sportbootführerscheinen.
4. Haftung, Versicherung und Verjährung
Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz
größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es
wird daher der Abschluß einer Unfallversicherung empfohlen. Der Teilnehmer
verpflichtet sich mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, den Anordnungen
des Schiffsführers/Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. Schäden am Schiff
oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach zivilrechtlichen
Vorschriften zu haften hat, sind von diesem nur insoweit zu tragen, als sie
nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung der Yacht abgedeckt
sind. Im Übrigen haftet die Yachtschule Sailing Island bei Schäden, die
nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer
Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei allein
fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der
Yachtschule Sailing Island auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden,
die nicht Körperschäden sind, und in jedem Fall der Höhe nach auf die
3-fache Lehrgangs- oder Törngebühr beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Yachtschule Sailing Island oder ihrer
Mitarbeiter. Eine deliktische Haftung bleibt von der Haftungsbeschränkung
unberührt. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des
Reisenden aus §§ 651 C bis 651 F BGB beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tage,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die gerichtliche
Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein
Vermittlungsvorschlag der Yachtschule Sailing Island abgelehnt worden ist.
Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht. Der
Gerichtsstand für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Firmensitz der Firma Yachtschule
Sailing Island Mönchengladbach.
5.
Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangs- oder Törngebühr ist wie folgt fällig:
a.) Bei Seetörns und Praxis-Lehrgängen in Europa: Anzahlung in
Höhe von EUR 150,- spätestens mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung.
Bei Übersee-Törns Anzahlung in Höhe von 30 %, spätestens mit Erhalt der
Buchungsbestätigung/Rechnung.
b.)
Restbetrag bis spätestens 30 Tage vor Lehrgangs- bzw. Seetörnbeginn.
c.) Bei Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor
Lehrgangs- oder Seetörnbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
6. Rücktritt
a) durch die Yachtschule Sailing Island:
Die Yachtschule Sailing Island ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen
Lehrgangs bzw. Seetörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund
von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbar waren: Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der
vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen
Törnschiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, Krieg, innere Unruhen,
Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche
schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt durch die Yachtschule Sailing
Island aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmer die
geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Yachtschule
Sailing Island, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.
b) durch den Teilnehmer:
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Yachtschule
Sailing Island empfiehlt, den Rücktritt schon aus Gründen des Nachweises
schriftlich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Yachtschule
Sailing Island dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Im Falle des Rücktritts kann die
Yachtschule Sailing Island eine angemessene Entschädigung verlangen, die
nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnet wird. Die
pauschalierte Entschädigung variiert nach Leistung und Rücktrittszeitpunkt
und entspricht dem nachstehend genannten Prozentsatz der vereinbarten
Teilnehmergebühr. Pauschal kann die Yachtschule Sailing Island wie folgt
verlangen:
bis 90 Tage vor Beginn:
10% des Törnpreises, jedoch mind. EUR 35,-
89 bis 45 Tage vor Beginn:
20 % des Törnpreises
44 bis 30 Tage vor Beginn:
40 %des Törnpreises
29 bis 15 Tage vor Beginn:
60 %des Törnpreises
Ab 14 Tage vor Beginn und Nichtantritt:
80 % des Törnpreises
Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht
oder nicht in der von Yachtschule Sailing Island errechneten Höhe entstanden
ist.
bei Umbuchung:
Bei Umbuchung der Anmeldung durch den Teilnehmer muss dieser der Yachtschule
Sailing Island eine pauschalierte Umbuchungsgebühr i.H.v. EUR 35,- zahlen.
Dies gilt nur bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Törnbeginn. Diese sind
schriftlich anzuzeigen. Ab 29 Tage vor Törnbeginn sind Umbuchungen durch
Pauschalierung nicht mehr möglich. Es gelten dann die Bedingungen wie bei
Rücktritt.
7. Sonstiges
Die Teilnehmerdaten werden von der Yachtschule Sailing Island unter
Beachtung der Auflagen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Es gilt der bei
Buchung aktuelle Stand der allgemeinen Bedingungen. Sollten einzelne
Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.
Allgemeine Bedingungen für Theoriekurse und Praxisausbildung- Binnen
der Yachtschule Sailing Island:
I. Allgemeine Vorschriften für Theoriekurse- und Praxisausbildung-Binnen:
1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Yachtschule Sailing Island
den Abschluß eines Vertrages über die Teilnahme an Theorie- bzw.
Praxiskursen verbindlich an.
2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für eigene Verpflichtung einsteht.
3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Yachtschule Sailing
Island zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
4. Der Teilnehmer erkennt an, daß bei Praxiskursen allein die
Entscheidung des Sailing Island-Ausbilders in seglerischer bzw.
seemännischer Hinsicht maßgebend ist.
5. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, fachlichen Anweisungen des
Ausbilders unbedingt Folge zu leisten.
6. Den Teilnehmern an praktischen Segelkursen und praktischen
Motorbootfahrten ist bekannt, daß die Schiffe nicht mit Straßenschuhen
betreten werden dürfen. Sie verpflichten sich, diesem Verbot Folge zu
leisten.
II. Spezielle Vorschriften für Theoriekurse- und
Praxisausbildung-Binnen:
1. Die Yachtschule Sailing Island haftet für Personen- und Sachschäden,
die bei den Theorie- bzw. Praxiskursen (Binnen) entstehen nur insoweit,
als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.
2. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 100,- fällig.
Die restliche Theoriekursgebühr muss spätestens vor der ersten
Kursveranstaltung bezahlt werden.
3. Die Praxisgebühr (Segeln) muss spätestens vier Wochen vor Kursbeginn
bezahlt sein.
4. Die Anmeldung für die Sportseeschiffer-Theorie gilt stets für beide
Semester, wobei die Theoriekursgebühr fürs 2. Semester erst spätestens
vor der ersten Kursveranstaltung des 2. Semesters bezahlt werden muß.
5. In den Theoriekursgebühren sind weder Prüfungsgebühren noch
Lehrmaterial enthalten. Sie schließen auch keine Ausbildung auf dem
Wasser ein.
6. Alle Prüfungsgebühren werden direkt durch die einzelnen
Prüfungsausschüsse erhoben und im Falle der Vereinnahmung durch die
Yachtschule Sailing Island an die Prüfungs- ausschüsse weitergeleitet.
7. Veranstalter aller Prüfungen sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse.
Auch wenn Prüfungen in den Räumen von Sailing Island stattfinden, tritt
die Yachtschule Sailing Island nicht als Veranstalter bei der
Durchführung der Prüfung auf.
8. Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von fünf
Personen behält sich die Yachtschule Sailing Island vor, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall werden die eingezahlten Gebühren ohne
Abzug zurückgezahlt. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche bestehen
nicht.
9. Jeder Teilnehmer kann von seiner Anmeldung zum Theoriekurs
zurücktreten, wenn er dies spätestens drei Wochen vor der ersten
Kursveranstaltung bekannt gibt.
10. Ein Rücktritt von einem Praxiskurs (Binnen unter Segel) ist nur
unter der Voraussetzung möglich, daß der Teilnehmer seinen Rücktritt
ebenfalls spätestens drei Wochen vor der ersten Kursveranstaltung
erklärt.
11. Im Falle der zulässigen Rücktrittserklärung ist von dem Teilnehmer
eine Stornogebühr in Höhe von 20% der zu entrichtenden Kursgebühr für
jeden stornierten Kurs zu bezahlen, sofern der Kursplatz nicht
anderweitig besetzt werden kann. Die Stornogebühr wird mit Beginn des
stornierten Kurses fällig. Bereits bezahlte Kursgebühren werden unter
Einbehalt der Stornogebühr zurückerstattet. Erfolgt die Absage innerhalb
3 Wochen vor Kursstart, kann als Ersatz für die getroffene Vorkehrung 50
% der Kursgebühr, wenigstens jedoch ein Betrag von EUR 100,- als
pauschalierter Schadenersatz verlangt werden. Die genannten
pauschalierten Schadenersatzbeiträge entfallen oder ermäßigen sich, wenn
für den zurückgetretenen Teilnehmer ein entsprechend qualifizierten
Ersatzteilnehmer an dem Kurs teilnimmt, der die volle Kursgebühr
entrichtet. Dies gilt auch dann, wenn der zurückgetretene Teilnehmer
eine Umbuchung auf einen entsprechenden Kurs vornimmt. Wird die
Teilnahme nach Beginn des Kurses zurückgezogen, so behält die Schule
ihren Anspruch auf die volle Kursgebühr.
12. Besteht der Teilnehmer die Theorieprüfung nach Prüfungsanmeldung
durch die Yachtschule Sailing Island nicht, können folgende Theoriekurse
innerhalb von 12 Monaten einmal kostenlos wiederholt werden: SBF-Binnen
(Motor), SBF-Binnen (Segel und Motor), SBF-See. Der Beanspruchungswunsch
eines Wiederholungskursplatzes muß mindestens 4 Wochen vor dem nächsten
Kursstart bekanntgegeben werden. Dabei besteht kein Anspruch auf einen
bestimmten Kurstermin. Die Yachtschule Sailing Island behält sich in
diesem Fall vor Termin und Raum für einen Wiederholungskurs selbst zu
bestimmen.
13. Unterbricht der Teilnehmer an einem Theoriekurs den Kurs (nur die
unter 12. genannten Kurse), können die nach Erklärung der Unterbrechung
nicht besuchten Kursveranstaltungen ebenfalls innerhalb von 12 Monaten
kostenfrei wiederholt werden. Der Beanspruchungswunsch eines
Folgekursplatzes muß mindestens 4 Wochen vor dem nächsten Kursstart
bekanntgegeben werden. Dabei besteht kein Anspruch auf einen bestimmten
Kurstermin. Die Yachtschule Sailing Island behält sich in diesem Fall
vor Termin und Raum für einen Folgekurs selbst zu bestimmen.
14. Die 12 Monatsfrist beginnt einen Tag nach Beginn des ursprünglich
gebuchten Kurses.
15. Die Yachtschule Sailing Island ist darüber hinaus jederzeit
berechtigt Lehrgänge in anderen als im Prospekt oder der
Teilnahmebestätigung genannten Räumen durchzuführen, wenn die geplanten
Räumlichkeiten aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen.
Enstprechendes gilt bei notwendigen Änderungen von Kursterminen und
Uhrzeiten.
16. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen, so gelten im Zweifelfall die aktuellen gesetzlichen
Bestimmungen.
|